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Vergütung

Unsere Leistungen werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet, hierbei orientieren wir uns in der Regel an den sogenannten Mittelgebühren. Dort, wo die Steuerberatervergütungsverordnung eine Abrechnung nach Stundensätzen vorsieht, gelten folgende Stundensätze als vereinbart.

Bei allen angegebenen Honorarpositionen handelt es sich jeweils um Nettowerte zu denen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.

 

Beratungsleistungen

  • Beratungsleistungen durch Partner Honorar gemäß § 13 StBVV
    200,00 € bis 250,00 € pro Stunde je nach Schwierigkeitsgrad

  • Beratungsleistungen durch Berufsträger Honorar gemäß § 13 StBVV
    160,00 € bis 200,00 € pro Stunde je nach Schwierigkeitsgrad

  • Beratungsleistungen durch Mitarbeiter Honorar gemäß § 13 StBVV
    120,00 € bis 140,00 € pro Stunde je nach Schwierigkeitsgrad

 

Allgemein

  • Mitarbeiterstundensatz Bereich Buchführung und Lohnbuchführung Honorar gemäß § 13 StBVV
    120,00 € pro Stunde

  • Prüfung von Steuerbescheiden Honorar gemäß § 28 StBVV
    35,00 € pro Bescheid